Vorsorge

Was ist eine Vorsorge?

Das Ziel einer Bestattungsvorsorge ist die Entlastung der Angehörigen und besteht aus drei Säulen:

1. Ihre Wünsche

2. Die finanzielle Absicherung Ihrer Wünsche

3. Erledigung aller dazugehörigen Formalitäten
Vorsorge

Treuhand

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie bietet einen Service zu den finanziellen Angelegenheiten im Sterbefall und ist eine Alternative zur Sterbegeldversicherung. Auch die Treuhand AG regelt für Sie bequem und sicher alle Fragen, die die Kosten betreffen.

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrages 

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung
  • Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen würden

Sterbegeld-Versicherung

Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je.

Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das bedeutet:

  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 90. Lebensjahr
  • mit günstigen Beiträgen
  • ohne bürokratischen Aufwand
  • mit anteiliger Überschussbeteiligung
  • ohne Wartezeit im Leistungsfall*
  • mit Beträgen von 1.500,- EUR bis 10.000,- EUR
  • mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung

Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Vers.-Summe, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Betreuungsverfügung

Bei einer Betreuungsverfügung handelt es sich je nach Ausgestaltung um eine Generalvollmacht und wird dann benötigt, wenn ein geliebter Mensch in eine geistige oder körperliche Notsituation gerät, aus der er sich nicht mit eigenen Kräften befreien kann. 
Der Bevollmächtigte darf in dieser Situation im Namen des Vollmachtgebers handeln und Ihnen unter anderem in finanziellen, wohnungstechnischen, behördlichen und pflegebedürftigen Angelegenheiten vertreten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der rechtsstehenden Broschüre oder
→ vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns!

Betreuungsrecht
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Patientenverfügung

Patientenverfügung
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Bei einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten ärztlichen Situationen behandelt werden sollen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie jeglichen Weg der Behandlungssituationen ausschließen bzw. Ihre Wünsche und Ihre Lebensvorstellung festhalten. 

Gerne beraten wir Sie hierzu und helfen Ihnen bei der Erstellung, da eine Patientenverfügung, gewissenhaft und mit großer Sorgfalt verfasst werden sollte.

Ansonsten entnehmen Sie bitte weitere Informationen der linksstehenden Broschüre oder
→ vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns!