Besteht in der Familie oder dem näheren Umfeld ein Todesfall, stellen sich viele Angehörige die Frage, wer die Verantwortung für die Bestattung übernimmt. Das sogenannte Totenfürsorgerecht regelt genau diese wichtige Frage.
Was ist das Totenfürsorgerecht? Das Totenfürsorgerecht erteilt die Berechtigung, über die Art und Weise der Bestattung eines Verstorbenen zu entscheiden. Dies umfasst die Wahl des Bestattungsortes, die Art der Bestattung (z. B. Erd- oder Feuerbestattung) sowie alle weiteren Details, die mit der Gestaltung der letzten Reise zusammenhängen. In Deutschland geht das Totenfürsorgerecht wie die Bestattungspflicht in der Regel an die nächsten Angehörigen über.
Familienangehörige müssen also nicht nur die Bestattung durchführen, sondern haben auch das Recht, über die Durchführung zu bestimmen.
Entscheidungsfreiheit für die Art der Bestattung
Das Totenfürsorgerecht gewährt den Familienangehörigen weitreichende Entscheidungsfreiheit. Ob Erd-, Urnen- oder alternative Bestattung, die Entscheidung liegt bei der Person mit Totenfürsorgerecht. Diese Freiheit ist besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass die Wünsche des Verstorbenen und seiner Angehörigen respektiert und umgesetzt werden können. Es kann jedoch auch eine Belastung sein, insbesondere wenn zu Lebzeiten keine klaren Anweisungen hinterlassen wurden.
Wer seine Wünsche für eine Beerdigung noch nicht festgehalten hat, kann das mit einer Bestattungsvorsorge erledigen. Die persönlichen Vorstellungen lassen sich in einem Vorsorgevertrag schriftlich festhalten.
Dieser Vertrag kann von Ihnen beim Bestatter abgeschlossen werden und regelt Details wie Bestattungsart, Ort und eventuell auch finanzielle Aspekte. Mit diesem Vertrag geht das Totenfürsorgerecht jedoch an den Bestatter, der dann nach Wunsch die Bestattung durchführt. Diese Maßnahme entlastet die Familienangehörige.
Konflikte vermeiden: Kommunikation mit Angehörigen
Konflikte über die richtige Bestattungsart sind keine Seltenheit. Oftmals entstehen Unstimmigkeiten innerhalb der Familie, wenn es keine klaren Wünsche des Verstorbenen gibt. Daher empfehlen wir Ihnen schon im Vorfeld zu Lebzeiten über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen. Idealerweise sollten Sie Ihre Vorstellungen für eine Beerdigung auch schriftlich festhalten und Ihren Familienangehörigen hinterlegen.
Hinweis: Eine schriftliche Willenserklärung oder ein Testament, in dem die Bestattungswünsche festgehalten sind, können den Angehörigen Orientierung bieten.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Totenfürsorgerechts
In der Regel haben enge Angehörige wie Ehepartner oder Kinder das Recht und die Pflicht, sich um die Bestattung zu kümmern. Die konkrete Reihenfolge der Bestattungsverpflichteten ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt, da die rechtlichen Grundlagen in Deutschland Ländersache sind.
Wer die Verantwortung für die Beerdigung übernimmt, trägt auch die Kosten der Bestattung. Sollte niemand die Bestattung organisieren oder sich niemand zuständig fühlen, wird die Kommune tätig. Tritt dieser Fall ein, erfolgt eine sogenannte „ordnungsbehördliche Bestattung“. Die Kosten der Beerdigung müssen oftmals trotzdem von den Erben getragen werden. Diese lassen sich von den Kommunen über einen Rechtsanwalt einfordern.
Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der Familie über die Bestattung, so kann es vorkommen, dass ein Gericht entscheiden muss. Grundsätzlich hat jedoch die Person, die im Testament als Totenfürsorger benannt wurde, Vorrang bei der Entscheidungsbefugnis. Ist keine solche Regelung vorhanden, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen entschieden, wobei die Reihenfolge der Erben berücksichtigt wird. Bei Streitigkeiten kann ein Anwalt hilfreich sein.
Hinweis: Möchten Sie ein Testament nach dem Erbrecht aufsetzen, dann sollten Sie dieses von einer Kanzlei prüfen lassen.
Die Übernahme des Totenfürsorgerechts bringt also sowohl Pflichten als auch Verantwortung mit sich. Es lohnt sich daher, frühzeitig über die eigenen Bestattungswünsche und eine mögliche Totenfürsorge zu sprechen.