Sandhowe Bestattungen

Abholung eines Verstorbenen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende und emotionale Erfahrung. In dieser schwierigen Zeit sind viele Herausforderungen zu meistern. Auch die Abholung und Überführung des Verstorbenen sind ein Teil der Aufgaben, die nun auf die Hinterbliebene zukommt. Die Abholung und Überführung eines Verstorbenen stellt einen der sensibelsten und zugleich wesentlichsten Schritte im Bestattungswesen dar. Dieser Prozess erfordert nicht nur logistisches Geschick und organisatorische Präzision, sondern auch ein hohes Maß an Empathie und Respekt gegenüber dem Verstorbenen und Ihnen als Angehörige. Die Überführung eines verstorbenen Menschen, von zu Hause, dem Krankenhaus oder aus dem Pflegeheim bringt unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen mit sich. Über diese und das nähere Vorgehen möchten wir Sie gerne informieren.

Abholung eines Verstorbenen-die gesetzlichen Rahmenbedingungen

In Deutschland unterliegen die Überführung eines Verstorbenen gesetzlichen Vorschriften, die wir als Bestatter einzuhalten haben. Diese Regelungen umfassen unter anderem auch das Bestattungsgesetz, welches sich je nach Bundesland unterscheiden kann. Außerdem ist das Infektionsschutzgesetz mit integriert. Zu den wichtigsten Aspekten der gesetzlichen Rahmenbedingungen gehören:

  • Todesbescheinigung: Bevor wir eine Überführung planen und durchführen können, ist es erforderlich, dass eine ärztliche Todesbescheinigung vorliegt.
  • Anzeigepflicht: Wenn ein Mensch verstorben ist, muss diese Information an das Standesamt weitergeleitet werden. Diese Aufgabe müssen Sie nicht alleine übernehmen, sondern übernehmen wir als Bestattungsinstitut.
  • Hygienische Standards: Bei einer Überführung sind natürlich auch hygienische Standards zu erfüllen.

Je nach Abholungsort kommen noch individuelle Aspekte mit hinzu, um die wir uns als Bestattungsunternehmen kümmern.

Abholung von zu Hause aus-von der Betreuung bis zur Koordinierung

Ein Todesfall in den eigenen vier Wänden stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen. Das Bestattungsunternehmen muss hier schnell und diskret handeln und weiterhin Einfühlungsvermögen zeigen. Deswegen erfolgt in den meisten Fällen eine erste Betreuung, die es ermöglicht, Fragen zu beantworten oder Unsicherheiten aufzulösen. Der Verstorbene wird mithilfe eines Überführungssargs oder einer Bahre von zu Hause aus zum Bestattungsunternehmen transportiert. Die Koordination mit den Behörden zur Ausstellung der Sterbeurkunde übernimmt das Institut. Als hinterbliebener Angehöriger wird es zu Ihrer Aufgabe, einen Notarzt oder den Hausarzt zu informieren, damit der Tod des Angehörigen festgestellt werden kann. Bitte achten Sie zusätzlich darauf, dass der Raum, in dem der Verstorbene liegt, für das ankommende Beerdigungsinstitut vorbereitet ist. Ein freier Zugang ist wünschenswert. Es kann der Fall eintreten, dass gewisse Dokumente von Ihnen verlangt werden. Personalausweis, Versicherungskarten und falls vorhanden die Personstandsurkunde können Sie vorbereiten und griffbereit deponieren.

Allgemeine Regelungen zur Abholung eines Verstorbenen

Die Abholung eines Verstorbenen von zu Hause ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen und örtliche Vorschriften geregelt. Die genaue Zeitspanne, nach der ein Verstorbener abgeholt werden muss, kann je nach Bundesland und spezifischen Umständen variieren. In der Regel darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Diese Zeitspanne kann jedoch je nach Bundesland unterschiedlich sein. Bei höhere Außentemperaturen oder wenn der Verstorbene an einer ansteckenden Krankheit litt, kann es notwendig sein, die Überführung schneller zu veranlassen. Die genauen Fristen für die Überführung eines Verstorbenen sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. In Berlin greift in diesem Falle die 36 Stundenregelung. In dieser Zeitspanne muss der Verstorbene abgeholt und zum Friedhof, einem Beerdigungsinstitut oder dem Krematorium überführt worden sein.

Die Überführung aus Pflegeheimen und Kliniken

Die Abholung aus Pflegeheimen und Kliniken unterscheidet sich natürlich massiv von der Überführung aus dem eigenen zu Hause heraus. Krankenhäuser haben beispielsweise ein klares Protokoll für den Umgang mit dem Verstorbenen. Als Bestattungsunternehmen muss man sich an diesen Ablauf halten. Dazu gehören die hohen Hygienestandards, die bei der Abholung eines Verstorbenen zu beachten sind. Auch die Dokumentation und die Formalitäten sind etwas auf andere Art strukturiert. In Pflegeheimen kommt zu diesen Aspekten noch hinzu, dass gewisse Rituale im Umgang mit den Verstorbenen zu beachten sind. Als Bestatter sind wir auf diese vorbereitet und berücksichtigen sie. Unser Ansprechpartner in Pflegeheimen und auch Kliniken sind bei Fragen zur Überführung nicht Sie als Hinterbliebener, sondern das Personal der Einrichtung.

Die Abholung und Überführung eines Verstorbenen sind eine komplexe Aufgabe, die sowohl fachliches Wissen als auch menschliches Feingefühl erfordert. Nach der Abholung kann die Bestattung, Beisetzung und Trauerfeier geplant werden.